Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
vom Jobcenter ist eine beliebte Maßnahme für die berufliche (Wieder-) Eingliederung (§ 45 SGB III).
Gerade wenn Sie arbeitssuchend oder arbeitslos sind, haben Sie einen Anspruch auf den AVGS-Gutschein. Dabei haben Sie verschiedene Optionen, wie z.B.: für eine Weiterbildung, mit der Sie sich neues fachliches Know-how aneignen.