Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

vom Jobcenter ist eine beliebte Maßnahme für die berufliche (Wieder-) Eingliederung (§ 45 SGB III).

Gerade wenn Sie arbeitssuchend oder arbeitslos sind, haben Sie einen Anspruch auf den AVGS-Gutschein. Dabei haben Sie verschiedene Optionen, wie z.B.:  für eine Weiterbildung, mit der Sie sich neues fachliches Know-how aneignen.