Gebührenordnung
Gebührenordnung des Vereins Pro.Arbeitnehmer e.V.
(Fassung vom 15.01.2026)
§ 1 Präambel
Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur vom Beirat des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
§ 2 Beiträge
(1) Die Mitglieder des Vereins sind nach § 6 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
Dieser beträgt:
Bei jährlicher Zahlung 139,19 EUR inkl. MwSt.
Bei monatlicher Zahlung 14,95 EUR inkl. MwSt.
(2) Es fällt keine Gebühr für die Aufnahme in den Verein an.
(3) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beträge.
§ 3 Zahlungsweise
(1) Mitglieder, die sich für die jährliche Zahlungsweise entschieden haben, können per Banküberweisung oder per Lastschrift zahlen.
(2) Mitglieder, die sich für die monatliche Zahlungsweise entschieden haben, sind verpflichtet, per Lastschrift zu zahlen. Die festgesetzten Beiträge werden zum 01. oder zum 15. jedes Monats eingezogen, ja nach Eintrittsdatum.
(3) In jedem Fall erhalten die Mitglieder eine Beitragsrechnung, in der der Betrag, das Zahlungsziel und die Zahlungsweise genannt werden.
(4) Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschrift- und Kontenänderungen dem Verein umgehend schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des betreffenden Mitglieds.
§ 4 Zahlungsverzug
(1) Wird der Beitrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten in Höhe von 5 EUR verbunden. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten in Höhe von 10 EUR verbunden ist.
(2) Zahlt das Mitglied trotz zweifacher Mahnung nicht, kann es gemäß § 4 (3) der Satzung vom Verein ausgeschlossen werden.
§ 5 Zusatzkosten
(1) Für Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil der Mitgliedschaft sind, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese werden bei Buchung der Zusatzleistung genannt. Die Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen entnehmen Sie der entsprechenden Rechnung.