Weiterbildungsgeld

Mit Beginn des Jahres 2023 wurde das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld ersetzt. Die auch als Hartz IV bekannte Sozialleistung ist umfassend reformiert worden. Ziel ist, mehr Menschen durch Weiterbildung zu qualifizieren, anstatt sie möglichst schnell wieder in Arbeit zu bringen. Hintergrund ist der drastische Fachkräftemangel und profitieren sollen vor allem Menschen, die keinen Berufsabschluss oder geringe Qualifikationen haben.


So bekommen Sie den Bonus: Wenn Sie Bürgergeld-Empfänger:in sind oder Arbeitslosengeld (ALG1) beziehen, erhalten Sie das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat, wenn Sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Die Bedingung ist also, dass Sie sich für eine Umschulung entscheiden oder einen Kurs wählen, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.