Qualifizierungschancengesetz

Die Förderhöhe richtet sich vor allem nach der Größe Ihres Unternehmens. Dabei werden sowohl die Lehrgangskosten als auch ein Teil des Arbeitsentgelts (inkl. Sozialabgaben) übernommen.


Für eine abschlussorientierte Weiterbildung erhält Ihr Unternehmen sogar 100 % Zuschuss zu den Weiterbildungs- und Lohnkosten – unabhängig von der Unternehmensgröße.


Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wenn:


  • die Maßnahme mindestens 121 Stunden dauert.
  • der Kurs bei einem zertifizierten Bildungsträger in zertifizierten Kursen und Modulen durchgeführt wird (WBS TRAINING erfüllt beides).
  • die letzte Berufsausbildung mindestens zwei Jahre zurückliegt.